Professionelle Mütterpflege

Individuelle Unterstützung und Begleitung für Familien

Die Zeit rund um Schwangerschaft, Geburt und die ersten Wochen mit einem Baby ist etwas ganz Besonderes – gleichzeitig kann sie auch sehr herausfordernd sein. Genau hier setzt die Mütterpflege an.

Als Mütterpflegerin unterstütze ich Familien im Alltag, wenn während der Schwangerschaft oder nach der Geburt Hilfe benötigt wird. Dazu gehören beispielsweise die Unterstützung im Haushalt, die Betreuung von Geschwisterkindern sowie praktische Hilfe im täglichen Familienleben.

In vielen Fällen kann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgen, wenn eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt.

Mein Ziel ist es, Familien in dieser besonderen Lebensphase zu entlasten und ihnen Raum für Erholung, Bindung und einen guten Start ins Familienleben zu ermöglichen.

Hestia

"Die Göttin des Herdfeuers & Schutzpatronin der Familie und der Häuslichkeit"

Leistungen

Unterstützung bei der Haushaltsführung

□ Entlastung bei der Organisation des Haushaltes 

□ Ausführen haushaltsnaher Tätigkeiten 

□ Einkaufen 

□ Nahrungszubereitung (Kochen, Backen) 


Praktische Hilfen

□ Entlastung durch Gesprächsangebote

□ Begleitung zu Arztterminen und Behördengängen

□ Botengänge

Stillbegleitung

□ Unterstützung bei der Antragstellung auf Haushaltshilfe bei der Krankenkasse


Entlastung im Familienalltag

□ Unterstützung und Anleitung bei der Säuglingspflege 

□ Anleitung der Babymassage

□ Geschwisterkindbetreuung

 

Diese Leistungen sollen lediglich einen Überblick verschaffen und werden auf die individuellen Bedürfnisse deiner Familie angepasst.
 

Kosten

Die Kosten können gemäß § 24h SGB V, sowie § 38 SGB V von der Krankenkasse übernommen werden. 

Grundsätzlich besteht Anspruch auf Mütterpflege, wenn: 

  • die haushaltsführende Person wegen Schwangerschaft oder Geburt den Haushalt nicht weiterführen kann
  • ein ärztliches Attest vorliegt
  • kein anderes Haushaltsmitglied den Haushalt übernehmen kann
  • ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt (dazu zählt auch ein ungeborenes Kind)

Außerdem gilt ein Anspruch, wenn: 

  • die haushaltsführende Person krank ist oder im Krankenhaus liegt
  • diese eine Kur oder Reha macht

 

Für Selbstzahler liegt das Honorar bei 35 EUR/Stunde 

Ablauf bei Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Kontaktaufnahme & Vereinbarung eines Kennenlerngesprächs (Dauer ca. 1 Stunde)

Ermittlung des individuellen Bedarfs deiner Familie

Ausstellung einer Notwendigkeitsbescheinigung von Haus-/Fachärzten oder der Hebamme 

Antragstellung bei der Krankenkasse

Nach Genehmigung kann ich deine Familie vollumfänglich unterstützen!

 

MDEV

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